Inkrafttreten des Bestellerprinzips

Wer die Dienstleitung bestellt, der bezahlt künftig auch den Makler

Am 05.03.2015 hat der Bundestag beschlossen: Das Bestellerprinzip wird wie im Gesetzentwurf geplant umgesetzt. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch vom Bundesrat verabschiedet werden, was voraussichtlich Ende März geschehen wird. Je nachdem, ob das Gesetz noch im März oder erst im April verkündet wird, ist mit einem Inkrafttreten des Bestellerprinzips zum 1. Mai oder 1. Juni zu rechnen.

SHARE IT: