Ab 01.06.2015 verpflichtend! Das Bestellerprinzip

Wer die Dienstleitung bestellt, der bezahlt auch den Makler

Das Bestellerprinzip wurde im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetzes umgesetzt, welches durch das Bundeskabinett am 1. Oktober 2014 beschlossen, vom Bundesrat am 27. März 2015 gebilligt wurde. Das Gesetz tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Im Rahmen dieses Novellierungsgesetzes wurde daneben auch die sogenannte Mietpreisbremse umgesetzt, die die Mietpreissteigerung – gerade in Ballungsräumen eindämmen soll.

SHARE IT: