Sonder-AfA für Neubauten kurz vor Abstimmung gestoppt
Sonder-AfA für Neubauten kurz vor Abstimmung gestoppt
Mit der Sonder-Abschreibungsmöglichkeit für Neubauten wollte die Bundesregierung Steueranreize für den Bau neuer Wohnungen schaffen. Am 28. April sollte das Parlament über diesen Tagesordnungspunkt und das geplante Gesetz beraten werden. Daraus wird nun leider nichts – die Bundestagsverwaltung hat dieses Thema aufgrund der öffentlichen Kritik von der Liste gestrichen.
Private Investoren sollten über einen Zeitraum von drei Jahren 29 Prozent der Bau- oder Kaufkosten als Sonderabschreibung bei der Steuer geltend machen können – das sah ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung verabschiedet hatte. Wie geplant beschlossen wird die sogenannte Sonder-Afa jetzt aber wohl nicht – denn das Thema ist nach Kritik wieder von der Tagesordnung des Bundestags verschwunden.